"Hauskredit und Scheidung: Probleme bei der gemeinsamen Immobilie umgehen" - Interview mit Rechtsanwalt Christian Weiss

Shownotes

Wenn die Liebe endet, bleibt oft die gemeinsame Immobilie – doch wie geht man mit dem Hauskredit bei einer Scheidung richtig um? In dieser Folge von Fundament & Finanzen spricht Daniel Korth mit Christian Tobias Weiss, einem Fachanwalt für Familienrecht, über die juristischen und finanziellen Herausforderungen, die bei einer Trennung oder Scheidung mit einem gemeinsamen Immobilienkredit entstehen.

Christian Tobias Weiss erklärt, warum es gerade bei Immobilienkrediten nach der Trennung oft kompliziert wird, wer rechtlich für den Kredit haftet und wie Banken auf Änderungen reagieren. Besonders wichtig: die Rolle des Ehevertrags als Instrument, um Streitigkeiten zu vermeiden und klare Regelungen für den Ernstfall zu schaffen.

Im Gespräch erfahren Sie:

  • Warum gemeinsame Immobilienfinanzierungen bei Scheidungen häufig zu Konflikten führen
  • Welche Vorteile ein Ehevertrag im Umgang mit gemeinsamer Immobilie und Kredit bietet
  • Wer bei geteiltem Grundbuch und unterschriebenem Kreditvertrag haftet – und welche Rechte es im Innenverhältnis gibt
  • Wie und unter welchen Bedingungen ein Ehepartner aus dem Kreditvertrag entlassen werden kann
  • Die typischen Optionen nach der Scheidung: Übernahme der Immobilie, Verkauf oder Teilungsversteigerung – mit Vor- und Nachteilen
  • Warum offene Kommunikation zwischen den Ex-Partnern und frühzeitiger Kontakt zur Bank entscheidend sind
  • Welche Fallstricke es bei der Aufteilung des Verkaufserlöses gibt, z.B. Vorfälligkeitsentschädigungen und Nebenkosten
  • Praktische Tipps, wie man typische Fehler vermeidet und langfristig finanzielle Schäden minimiert

Christian Tobias Weiss gibt außerdem Einblicke aus seiner täglichen Praxis und erläutert, warum trotz sinkender Scheidungszahlen das Thema Immobilienfinanzierung bei Trennung weiterhin sehr präsent ist.

Weiterführende Links:

Diese Folge ist ein Muss für alle Paare, die eine Immobilie gemeinsam finanzieren oder darüber nachdenken – und für alle, die sich auf den Fall einer Trennung vorbereiten wollen.

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Transkript anzeigen

Daniel Korth: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Fundament und Finanzen, dem Podcast vom Informationsportal Wohnen und Finanzieren. Mein Name ist Daniel Korth und in der heutigen Episode geht es um die Frage, wie man mit einem Immobilienkredit nach der Scheidung umgeht. Das heißt, auf welche Fallstrecke sollte ich dabei unbedingt achten und wie bekomme ich am Ende eine gute Lösung hin? Über diese Themen spreche ich mit dem Rechtsanwalt Christian Tobias Weiß von der Kanzlei Rose & Partner. Bevor wir direkt ins Gespräch einsteigen, aber erstmal herzlich willkommen bei Fundament und Finanzen Herr Weiß Schön, dass Sie da sind. Christian Tobias Weiss: Ja vielen Dank, dass ich hier sein darf. Moin aus Hamburg. Daniel Korth: Ja, mich freut es auch, dass Sie gleich zugesagt haben. Und das Thema, über das wir heute sprechen, ist ja leider Gottes auch ein größeres Thema in Deutschland, denn die Zahl der Scheidungen ist zwar seit Jahren rückläufig trotzdem lag die Scheidungsrate jetzt im Vergleich zu den Eheschließungen 2023 immer noch bei 35,3 Prozent, beziehungsweise in Zahlen 129.000. Mich würde an dieser Stelle mal interessieren, wie häufig kommen Sie denn mit dem Thema Hauskredit und Scheidung in Berührung Also

Christian Tobias Weiss sehr: regelmäßig. Wir sind ja eine im Großteil wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei mit eben einem kleinen Private-Client-Sektor und wir vertreten daher auch viele Selbstständige und Selbstständige betreiben oftmals keine klassische Altersvorsorge, sondern sorgen anders vor, unter anderem eben auch mit Immobilien und wenn dann eben die Trennung und die Scheidung kommen, dann stehen auch die vor dem Problem, was machen wir eben jetzt mit den Immobilien. Daniel Korth: Ja, das heißt, auch wenn die Rate jetzt ein bisschen runtergegangen ist in den letzten, ich glaube, 15 Jahren, ist es nach wie vor ein Thema, was ständig kommt. Also das Thema Scheidung, das kriegt man ja nicht weg. Das Christian Tobias Weiss: ist so, ja. Also es ist rückläufig es ist immer noch viel. Man wird es auch nie auf null reduzieren Das wollen die Familienrechtsanwälte ja vielleicht auch gar nicht. Aber genau, also von daher, genau, die Anzahl der Scheidungen ist immer noch hoch und man ist immer noch regelmäßig damit konfrontiert.

Daniel Korth Welche grundsätzlichen Herausforderungen sehen Sie denn jetzt bei einer Finanzierung einer gemeinsamen Immobilie wenn es zur Scheidung kommt?: Das Christian Tobias Weiss: größte Problem ist meistens die finanzielle Komponente, dass eben das Darlehen auch darauf basiert dass wir zwei Personen haben, die eben dieses Darlehen gemeinsam zahlen und wenn dann auf einmal eine dieser Personen da nicht mehr zahlen möchte oder auch gar nicht zahlen kann mehr aus irgendwelchen Gründen weil er dann selber eine Wohnung anbieten muss, dann wird es natürlich schwierig weil dann muss man halt gucken, kann man mit der Bank reden, kann man die Darlehensrate reduzieren gegebenenfalls Wenn man die Darlehensrate dann nicht reduzieren kann, dann hat man natürlich ein Stück weit ein Problem. Deswegen wäre natürlich der Best Case, dass man ein Darlehen so abschließt dass auch einer alleine das nach Trennung und Scheidung dann weiterzahlen kann. Das ist aber natürlich in Anbetracht der Immobilienpreise und der Gehälter nicht unbedingt realistisch. Daniel Korth: Okay. Welche Vorteile bietet denn an dieser Stelle ein Ehevertrag im Zusammenhang jetzt mit einer gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung Christian Tobias Weiss: Einem Ehevertrag kann ich natürlich dann schon viele Dinge regeln, eben auch wie es nach der Scheidung laufen soll.

Was soll mit dem Darlehen: passieren? Was soll mit der Immobilie an sich passieren? Und ein Ehevertrag bietet generell immer den Vorteil, dass man den zu einem Zeitpunkt abschließt in der Regel, wo man sich halt noch gut versteht wo man dann auch gemeinsam vernünftige Lösungen finden kann, Daniel Korth: wenn Christian Tobias Weiss: dann erstmal die Trennung da ist. Und je nachdem, auf welchen Gründen diese Trennung vielleicht basiert, ist es natürlich dann schwieriger vielleicht gemeinsam eine Lösung zu finden. Das heißt, ich bin generell ein großer Vertreter von Eheverträgen dass man eben vor der... Eheschließung alles schon mal regelt, was man an wichtigen Themen zu regeln hat, damit man dann eben im Scheidungsfall, streiten kann man immer, streiten kann man auch im Ehevertrag, aber dass man zumindest die wichtigen Dinge beispielsweise auch mit der Immobilie halt wirklich geregelt hat, okay, das und das soll dann eben konkret mit der Immobilie passieren, wenn wir uns trennen und wenn wir uns scheiden lassen. Daniel Korth: Was sind denn da in diesem Zusammenhang die wichtigsten Punkte, die man dann bei einem Hauskredit und bei Immobilieneigentum in diesem Ehevertrag immer regeln sollte?

Christian Tobias Weiss Also was man auf jeden fall regeln sollte ist: so ein stück weit natürlich die eigentumslage also oftmals klassisch bei ehegatten ist das natürlich so eine 50 50 geschichte jeder hat das heftige mit eigentum dann gibt es aber oftmals konflikte wenn eben einer das darlehen alleine abgibt Nachzahlt oder gerade auch mit einer Anzahlung, wenn einer da dann einen viel größeren Anteil am Eigenkapital geleistet hat, was man da reingeschossen hat, dass man dann eben da regelt, okay, wenn wir das später mal wieder veräußern müssen, dann kriegt jeder meinetwegen erstmal sein Eigenkapital wieder, so damit man eben nicht dazu kommt, am Ende den Veräußerungsallos 50-50 teilen zu müssen, wenn aber einer doch viel mehr gezahlt hat, Fühlt derjenige sich auf jeden Fall ungerecht behandelt, weil er viel mehr gezahlt hat, aber am Ende nur die Hälfte rauskriegt.

Und das ist halt etwas, was man auf jeden Fall regeln sollte. Oder auch allgemein diese Grundsatzfrage, soll die Immobilie verbleiben, will man die verkaufen, gegebenenfalls muss man auch so über eine Art Wohnrecht nachdenken oder mal schauen, was machen wir eben im Trennungsfall. Weil natürlich muss man auch bei Trennung dem anderen: vielleicht erstmal die Chance geben. Du musst ja erstmal was neues finden und je nachdem wo man wohnt gerade in hamburg ist die wohnungssuche katastrophal schwer weil einfach im bezahlbaren segment wenig verfügbar ist wo es da auch viele bewerber gibt und dann irgendwie von der regelung zu treffen wo drin steht okay wir sind uns darüber einig dass man ein halbes jahr zumindest noch dort verbleiben darf damit man in der zeit daneben sich alternativen wohnraum suchen kann Das wäre zum Beispiel auch so eine faire Geschichte. Also das wären so die wichtigsten Punkte, die dann bei mir in einem Ehevertrag geregelt werden sollten. Daniel Korth: Wer haftet denn rechtlich für den Kredit wenn beide Partner den Darlehensvertrag unterschrieben haben? Ja, Christian Tobias Weiss: da muss man vielleicht ein bisschen differenzieren zwischen dem Innenverhältnis und dem Außenverhältnis. Also im Außenverhältnis ist es natürlich erstmal so, wenn beide Partner den gegenüber der Bank unterschrieben haben, dann haften auch beide Partner als Gesamtschuldner und damit jeweils auf den vollen Betrag. Das heißt, die Bank kann zu jedem gehen und den Ganzen Ganze Darlehensrate am Ende verlangen

Daniel Korth: und Christian Tobias Weiss: dann mag der Ehegatte, von dem es verlangt wird, gegen den anderen einen Regressanspruch haben, den mag er dann gerichtlich durchsetzen das ist aber auf jeden Fall zeit- und kostenintensiv. Von daher sollte man auch dazu halt Regelungen im Ehevertrag treffen, wer haftet wie, damit man dann das Innenverhältnis Geregelt hat und damit man dann eben nicht irgendwann in Streit kommt, wer zahlt denn jetzt irgendwie die Darlehensrate oder am Ende zahlt dann die irgendwie keiner und dann kommt die Bank und dann kommt irgendwie die Teilungsversteigerung vielleicht, das sollte man auf jeden Fall vermeiden. Daniel Korth: Und wie verhält es sich, wenn jetzt nur ein Partner den Kreditvertrag unterschrieben hat, aber beide dann im Grundbuch stehen? Christian Tobias Weiss: Also grundsätzlich gilt immer, wenn ich etwas nicht unterschrieben habe, hafte ich dafür auch nicht. Das heißt, wenn ich dann ja nicht unterschrieben habe, haftet halt nur der Partner für diesen Darlehensvertrag der den unterzeichnet hat. Daniel Korth: Das ist

Christian Tobias Weiss für den natürlich sehr misslich weil er dann irgendwie das ganze Darlehen abzahlen muss, auch keinen Regressanspruch irgendwie gegen den anderen Ehegatten so ad hoc geltend machen kann und ja, aber trotzdem eben dieses gemeinsame Eigentum hat, also: Ist aber auch tatsächlich eher unüblich Also in den meisten Fällen ist es tatsächlich so, wenn ich gemeinsam eine Immobilie habe, da bestehen auch die Banken oft drauf, dass eben auch beide Ehegatten dann hälftig Darlehensnehmer werden und dass eben nicht einer alleine das nur übernimmt. Daniel Korth: Gibt es denn so Situationen in denen ein Ehepartner jetzt von der Kreditverpflichtung entlassen werden kann? Christian Tobias Weiss: Ja, also die Trennung wäre natürlich ein ganz klassischer Fall, wo man darüber nachdenken könnte. Das Problem ist, das ist nichts, was man selbst entscheiden kann. Also da müssen halt alle Beteiligten irgendwie zusammenwirken. Also da muss man sich erstmal mit dem anderen Ehegatten verständigen. Bist du denn damit einverstanden, dass ich da überhaupt rauskomme? Weil das führt natürlich dazu, dass der das auf einmal alles zahlen muss. Und viel wichtiger, man muss die Bank mit ins Boot holen weil ohne die Bank geht halt nichts. Also die Bank muss am Ende immer zustimmen, dass da jemand aus dem Darlehensvertrag entlassen wird Daniel Korth: und

Christian Tobias Weiss deswegen funktioniert das halt nur, wenn wirklich alle drei Parteien, also beide Ehegatten und die Bank dann an einem Strang ziehen und versuchen: dann gemeinsam eine Lösung zu finden, damit dann eben einer da rauskommt. Es gibt noch so einen Sonderfall. Das ist jetzt im engeren Sinne keine Entlassung aus dem Darlehensvertrag. Aber es mag sein, wenn wir einen Darlehensvertrag haben, wo wir jetzt erkennbar nur einen Partner haben, der Geld verdient. Und dann haben wir einen Partner, der hat den zwar mit unterschrieben aber der hat nie über ein Einkommen verfügt. Die klassische Hausfrauen-Ehe vielleicht oder auch Hausmann-Ehe natürlich. Wo dann der andere nur mit unterzeichnet hat eben aus Gründen weil eben die bank das wollte der ist aber selber überhaupt nicht in der lage da dieses darlehen zu bedienen Daniel Korth: ja

Christian Tobias Weiss dann kann es sein dass dieser partner gegenüber der bank einwenden kann ok ihr mögt mich da im darlehensvertrag haben aber ihr könnt das nicht durchsetzen weil dieser darlehensvertrag ist mir gegenüber soweit sittenwidrig weil ich war nie und ich werde vielleicht auch nie in der lage sein dieses darlehen abzuzahlen also das ist noch so eine zweite und zweiter notausgang Der allerdings tatsächlich eher selten vorkommt,: aber das wäre auch sonst noch eine Option, wie man versuchen könnte, zumindest wenn man in Anspruch genommen wird von der Bank, sich dagegen zu wehren. Daniel Korth: Jetzt haben Sie ja ganz schon viele Details schon erwähnt. Mich würde mal an dieser Stelle interessieren, wie viele Ehepaare haben denn so einen Ehevertrag und haben sich auch im Vorfeld darüber schon Gedanken gemacht? Wie ist es denn in Ihrem Alltag? Gibt es da viele, die den Ehevertrag haben oder eher weniger? Zu Christian Tobias Weiss: wenige aus meiner Sicht. Also jeder, der irgendwie über Vermögenswerte verfügt oder Vermögenswerte erwartet sei es eben, ich bin an irgendeiner Gesellschaft beteiligt ich habe Immobilien ich erwarte vielleicht eine Erbschaft wo dann irgendwas davon drin ist, dann sollte man sich halt eigentlich immer Gedanken darüber machen, dass man eben einen Ehevertrag abschließt.

In Gesellschaftsverträgen ist es heutzutage oft, So, da stehen sogar Klauseln drin, also du kriegst nur Gesellschaftsanteile wenn du vorher einen Ehevertrag abschließt weil die eben nicht wollen, dass die Gesellschaftsanteile oder eine Wertsteigerung dieser Anteile dann in den Zugewinnerausgleich: fällt und dadurch irgendwie die Firma belastet wird. Daniel Korth: Also Christian Tobias Weiss: Unternehmer werden oftmals dann, gerade wenn ich in so eine Gesellschaft einsteigen will, die werden oftmals gezwungen so ein Stück weit, dass sie das regeln, aber selbst bei den Unternehmern gibt es viele, die keine Eheverträge haben und gerade für die ist das halt Ganz, ganz tödlich, Daniel Korth: weil Christian Tobias Weiss: wir da halt das Problem haben, wenn ich dann mein Unternehmen während der Ehezeit aufgebaut habe und das war halt am Anfang gefühlt nichts wert und jetzt habe ich ein millionenschweres Unternehmen und dann kommt der Zugewinnausgleich dann kostet mich das halt ganz, ganz viel Geld, führt oftmals auch dazu, dass ich eben die Firma dann vielleicht verkaufen muss oder irgendwie Teile davon liquidieren muss, weil ich eben den Zugewinnausgleich sonst nicht zahlen kann.

Von daher, gerade wer vermögend ist, sollte Immer über einen Ehevertrag nachdenken, weil die gesetzlichen Regelungen nicht immer dem entsprechen, was man gerne hätte. Und trotzdem gibt es das in der Praxis halt also schon häufig, aber in vielen Fällen machen die Menschen es auch nicht, weil es immer noch so ein bisschen landläufig als: Unromantisch gilt. Also es ist so ein bisschen dieses, ja, du denkst ja von Anfang an, dass unsere Ehe scheitern wird und nur deswegen sagst du halt jetzt, wir brauchen einen Ehevertrag. Ich sehe das völlig anders. Also natürlich, das sei zugestanden, ein Ehevertrag ist jetzt nicht der zwingend romantischste Akt, den man sich vorstellen kann. Daniel Korth: Aber Christian Tobias Weiss: es ist einfach fantastisch Für später, für die Trennung, für die Scheidung, dass man da eben die wichtigsten Dinge regelt. Das finde ich schon wichtig. Und so ein Ehevertrag, das ist vielleicht auch etwas, was man noch wissen sollte, der muss ja ohnehin ausgewogen sein, so ein Stück weit. Also da darf ja gar nicht drinstehen, du kriegst hier nichts, da nichts, da nichts, da nichts.

Du bist von jedem Ausgleich ausgeschlossen. Also wenn beide verdienen mag sowas funktionieren Aber wenn dann eben wir so eine Hausfrauen- oder Hausmann-Ehe haben, Dann kann ich das so gar nicht vereinbaren. So, das heißt, ich muss da ohnehin ein bisschen die Regelung fair gestalten und deswegen finde ich auch immer, ja, es ist nicht romantisch aber es ist trotzdem immer sinnvoll und ich kann es nur jedem anraten zumindest: jedem, der über Vermögen verfügt. Denkt darüber nach, geht mal vorher zum Anwalt, lasst euch beraten. Wenn ihr dann sagt, die gesetzlichen Regelungen, die sind völlig fein. Ist ja in Ordnung das kann man ja machen. Also man ist ja nicht gezwungen, den Ehevertrag abzuschließen, aber dann hat man sich zumindest mal Gedanken vorher darüber gemacht. Daniel Korth: Und wie sieht es bei den Immobilienkrediten aus? Machen sich da die Ehepaare vorher Gedanken, jetzt abgesehen vom Ehevertrag Christian Tobias Weiss: Auch da bedauerlicherweise eher weniger. Also tatsächlich, was ich schon sagte, oftmals ist es halt so, die können nur eine Immobilie gemeinsam anschaffen, wenn eben auch beide dann zahlen.

Und irgendwie gehen alle immer davon aus, was ja auch schön ist, was ja auch romantisch ist, was ich auch für meine eigene Ehe natürlich hoffe, dass die ewig hält, dass es eben nie zur Trennung kommt, nie zur Scheidung kommt. Aus beruflichen Gründen weiß ich es Kommt manchmal anders, als man denkt und deswegen sollte man sich auch darüber Gedanken machen, was ist eben, kann ich dieses Darlehen alleine bedienen oder bestenfalls wie gesagt, gleich: die Darlehensrate so wählen, dass eben zumindest einer der beiden Partner vielleicht am Ende wirklich in der Lage ist, auch zu sagen, okay, ich kann diese Rate auch so weiterzahlen, weil ich eben die so niedrig in Anführungsstrichen gewählt habe, dass ich das aus meinem eigenen Einkommen bestreiten kann und da nicht auf eine Beteiligung des anderen Ehegatten angewiesen bin. Daniel Korth: Aber wenn es jetzt soweit ist und es kommt zur Scheidung und man muss sich jetzt mit der Immobilienkreditgeschichte auseinandersetzen, welche Optionen haben denn Ehepaare nach der Scheidung, sich mit dem Hauskredit dann fair auseinanderzusetzen? Christian Tobias Weiss: Also es gibt so natürlich die klassischen, die man auch in meinen Beratungen sich immer anhören darf.

Das ist dann zum einen der eine Ehegatt übernimmt den Miteigentumsanteil des anderen und zahlt den halt entsprechend aus. Dann müsste man halt schauen, was ist Die Immobilie wert, wie hoch ist die Darlehensverpflichtung noch, die dann natürlich der übernehmende Ehegatte auch übernehmen sollte. Und dann eben quasi von diesem reinen Betrag die Hälfte dann vielleicht, wenn man es nicht anders geregelt hat, dass man die dann eben an den anderen Ehegatten zahlt Dafür kriegt man den: Miteigentumsanteil übertragen. Es gibt die Möglichkeit, wenn beide Ehegatten sagen, Wir haben gar kein Interesse daran, diese Immobilie alleine weiter zu besitzen oder Eigentümer dieser Immobilie zu sein oder wenn sie es sich schlicht auch nicht leisten können, keiner von beiden diese Immobilie zu übernehmen, kann man es natürlich auch am freien Markt veräußern. Da kann man natürlich auch irgendwie, also entweder selber oder man beauftragt halt einen Makler, der dann eben diese Immobilie veräußert Und der Worst Case, den es halt immer gibt, das ist die Teilungsversteigerung. Das heißt, wenn man dann sich so gar nicht einigen kann, wie es weitergehen soll, wenn man sich nicht einigen kann, okay, ich übernehme den Miteigentumsanteil oder auch wir verkaufen das oder wir können uns nicht auf den Preis einigen oder auf den Käufer einigen oder was auch immer, dann gibt es halt die Teilungsversteigerung Das ist ja so ein Stück weit eine Zwangsversteigerung Die dann eben durchgeführt wird und die jeder mit Eigentümer zu jeder Zeit verlangen kann.

Das sind so die drei Klassiker die ich halt Eigentlich immer berate. Es gibt dann auch noch so ein paar: Exoten, was es so an Optionen gibt. Das eine wäre zum Beispiel, dass man sagt, wir bewohnen es zwar beide nicht, aber wir vermieten das gemeinsam. Das rate ich tatsächlich eher weniger. Beziehungsweise es kommt sehr auf den Einzelfall an, weil wir natürlich oft bei Trennungen das Problem haben, das Verhältnis zwischen den Ehegatten ist nicht mehr das allerbeste.

Und wenn wir dann weiterhin gemeinsames Eigentum haben und vermieten, es sind weiterhin viele gemeinsame Entscheidungen zu treffen, auch wenn Investitionen getätigt werden in das Objekt oder getätigt werden müssen, weil beispielsweise der neue Gesetz Vorschriften kommen dann ist das halt vielleicht problematisch deswegen bin ich da nicht der größte freund von wenn man sagt okay wir vermieten weiter gemeinsam das funktioniert aus meiner sicht nur wenn die trennung halt halbwegs harmonisch verlaufen ist wenn man dann eben sagt okay wir kriegen das irgendwie geregelt es ist aber eher etwas wo ich von abraten würde ich bin bei trennung entscheidung er ein freund von einem klaren cut zu sagen okay entweder einer übernimmt das oder es wird verkauft oder wie auch immer aber wir haben jedenfalls Nichts: mehr gemeinsam. Was auch denkbar ist, was aber auch oftmals gerade aufgrund der Wechselwirkung mit eben güterrechtlichen Ausgleichsansprüchen vielleicht auch nicht so gewünscht ist, ist die Übertragung an die Kinder. Auch darüber könnte man natürlich nachdenken, dass man eben sagt, okay, du behältst es nicht, ich behalte es nicht, sondern wir übertragen es dann eben unseren gemeinsamen Kindern, dass die dann eben davon profitieren können. Auch das mag eine Option sein oder etwas, was eigentlich noch exotischer ist, was ich in der Praxis gefühlt nie erlebe, Das wäre natürlich die Realteilung. Aber die Realteilung das muss das Objekt ja erstmal hergeben. Viele Objekte sind schlicht ungeeignet für eine Realteilung. Deswegen kommt das tatsächlich bei mir in der Praxis eher selten vor, ist aber natürlich trotz allem auch eine Option. Daniel Korth: Was ist denn die Variante, die am häufigsten bei Ihnen vorkommt?

Christian Tobias Weiss Also tatsächlich hält sich das so die Waage zwischen den ersten beiden, also zwischen der Übernahme des Miteigentumsanteils durch einen Ehegatten oder eben dann dem gemeinsamen Verkauf. Also das sind tatsächlich so die Klassiker,: die am häufigsten vorkommen. Die Teilungsversteigerung das liest man zwar immer überall und damit wird auch immer fleißig Anwälte schreiben auch immer ja, sonst Sonst kommt die Teilungsversteigerung, aber am Ende hat die halt auch sehr, sehr viele Nachteile, weswegen das oftmals nur so ein Drohgebaren ist und tatsächlich gar nicht so richtig die Absicht besteht, die Teilungsversteigerung überhaupt einzuleiten. Daniel Korth: Gibt es denn bei dem Verkauf der Immobilie und der Aufteilung des Erlöses dann auch Fallstricke auf die man achten sollte? Christian Tobias Weiss: Ja also man muss natürlich sich so ein bisschen Gedanken darüber machen, also erstmal wie teilen wir den Veräußerungserlös überhaupt auf, ganz klassisch halt nach Miteigentumsanteil bestenfalls habe ich es vorab irgendwie anders geregelt wenn ich eben eine andere Regelung will und ich muss mir auch über die sonstigen Kosten Gedanken machen, die damit einhergehen.

Also es ist ja nicht so, dass ich dann irgendwie den Erlös einfach mal so bar ausgezahlt bekomme, sondern ich muss ja erstmal das Darlehen ab. Zahlen so dann gibt es in der regel noch eine vorfälligkeitsentschädigung da muss ja auch gucken was kostet die: überhaupt ist das dann wirtschaftlich dann entstehen ja auch noch weitere kosten beim notar oder beim grundbuch das verursacht ja auch alles irgendwie auch kosten und das muss man eben immer alles so ein bisschen auch berücksichtigen also wenn man einfach nur sagt hey cool ich verkaufe die immobilie halt für 500.000 euro aber ich berücksichtige nicht noch mit 450.000 belastet und wenn ich noch die ganzen nebenkosten abziehen wird Ist es sogar weniger als 0, dann zahle ich sogar am Ende noch drauf. Das ist halt so ein bisschen das, wo man Wo man aufpassen muss und wo man sich vorher Gedanken machen muss, auch einfach mal in die Verträge gucken, mit den Banken sprechen, gucken, wie hoch wäre die Vorfälligkeitsentschädigung, dass ich einfach so ein Gesamtbild habe, was verursacht denn dieser Verkauf an zusätzlichen Kosten, abgesehen eben von der reinen Darlehensverbindlichkeit. Daniel Korth: Sie haben ja die Banken auch schon erwähnt Wie reagieren die denn in der Regel auf Anfragen zur Vertragsänderung oder jetzt zur Übernahme des Kredits durch nur einen Partner nach der Scheidung?

Christian Tobias Weiss Ja, in der Regel nicht so positiv, weil für die Banken ist es natürlich immer: besser, wenn ich zwei Menschen habe, die am Ende haften, weil wenn der eine dann nicht mehr zahlen kann, man kann ja auch, wenn man gut verdient hat vorher, dann wird man berufsunfähig und auf einmal ist das Geld halt nicht mehr da. Und dann ist es für die Bank natürlich ein Risiko wenn man dann nur noch einen im Vertrag stehen hat und der zweite halt rausgelassen wurde. Deswegen sind die Banken da sehr, sehr skeptisch Das funktioniert in Konstellationen wo wir halt wirklich auch da, Klassische Hausfrauen, klassische Hausmann-Ehe haben, wo dann sowieso immer nur einer gezahlt hat und die Bank das quasi auch weiß und wer das darlegen kann, dann mögen die gewillt sein, wenn sie sehen, beim anderen Ehegatten könnten wir sowieso kein Geld holen der hat ja nichts, den rauszulassen aus dem Vertrag In der Regel haben wir aber Eher ablehnende Banken die dann zumindest Ersatzsicherheiten fordern.

Also die dann sagen Okay, wenn wir den einen entlassen, dann liefern mir einen neuen Partner, liefern mir einen Bürgen, liefern mir irgendwas, damit ich eben als Bank eine Ersatzsicherheit habe und quasi nicht einfach eine: Sicherheit aufgebe und nichts dafür bekomme. Deswegen ist das leider nicht so einfach, wenn man in so einem Vertrag drin ist, die Bank davon zu überzeugen aus diesem Vertrag ausgelassen zu werden. Daniel Korth: Das kann ich mir vorstellen. Welche drei wichtigen Tipps würden Sie denn Paaren geben, die sich jetzt gerade in so einer Trennungssituation mit einem gemeinsamen Hauskredit befinden? Christian Tobias Weiss: Also das erste, was ich den Paaren anraten kann, redet miteinander. Das macht vieles einfacher und es gibt halt viele Trennungssituationen die sind böse da reden dann am Ende nur noch Anwälte miteinander oder da schreiben nur noch Anwälte miteinander. Es ist aber zwingend erforderlich miteinander zu sprechen, weil man nur gemeinsam Lösungen finden kann. Wird da nichts erzwingen können. Die Teilungsversteigerung kann er erzwingen die ist wirtschaftlich aber in der Regel nicht sinnvoll. Das heißt, das sollte man halt vermeiden. Und um das zu vermeiden, muss man miteinander reden und müssen auch die Ehegatten miteinander reden und eben eine gemeinsame Lösung finden.

Ansonsten was kann man noch raten Macht euch: vor der Eheschließung oder zumindest vor dem Erwerb der Immobilie Gedanken, wie soll es eben im Trennungsfall laufen, wer kann es vielleicht finanzieren, wie wollen wir damit umgehen, regelt das alles durch und auch ganz wichtig, immer über die Nebenkosten auch nachdenken nicht nur den Dialog mit dem Ehegatten, der ist wichtig, aber vor allen Dingen auch der Dialog mit der Bank, sucht frühzeitig, wenn eben die Trennung kommt, Frühzeitig den Dialog mit der Bank, spricht mit der Bank, schaut, okay, was muss ich tun, muss ich vielleicht auch wirklich einen Ersatzbürger, einen Ersatzhaftenden beschaffen, der da dann eben mit in diesen Darlehensvertrag eintritt Also das sind halt alles Dinge, nicht auf die lange Bank schieben, nicht liegen lassen, sondern direkt nach der Trennung möglichst mit dem Ehegatten hinsetzen, rechnen wie soll es weitergehen, die Bank mit ins Boot holen und ja, wie gesagt, bestenfalls hat man vorab eben die gröbsten Details schon im Ehevertrag geregelt.

Daniel Korth Gibt es denn so typische Fehler aus Ihrem Alltag die Paare jetzt bei der Abwicklung von so einem: gemeinsamen Hauskredit nach der Scheidung häufig machen? Christian Tobias Weiss: Ja, also ein ganz klassischer Fehler, weil man einfach, keine Ahnung dem anderen vielleicht nochmal gegen Schienbein treten möchte, ist natürlich, wenn beide Ehegatten auf einmal die Zahlung auf dieses Darlehen einstellen.

Das ist immer der Worst Case, weil dann kommen wir eben vielleicht wirklich so Richtung Zwangsversteigerung am Ende, wenn eben keiner mehr zahlt dann wird die Bank da entsprechend tätig werden und versuchen auf Einzelhandel Irgendeinem wege an ihr geld zu kommen das heißt einfach zahlungen einstellen das sollte man halt nicht machen und ein anderer klassischer fehler die man tatsächlich regelmäßig beobachten kann ist dieses ja sich gedanken machen über die nebenkosten das tun auch viele nicht da haben wir dann eben einfach okay verkaufs x- darlehen dann kriege ich noch das Nee so einfach ist es halt nicht und dann kommt eben im worst case haben die dann gefühlt schon alles geregelt und dann kommt eben raus okay die vorfälligkeitsentschädigung beträgt aber noch 100.000 euro so und dann war es das halt mit: der eigentlich schönen einigung gewesen weil eben diese 100.000 euro keiner berücksichtigt hat und damit dann vielleicht auch die finanzierung nicht mehr gesichert ist oder was auch immer also da muss man nicht schauen dass man ja wirklich Alle Kosten im Blick hat, vielleicht auch noch den Anwalt den man dann damit betraut sich das mal anzugucken. Und ja, das sollte man auch berücksichtigen dass das alles nicht kostenlos ist. Daniel Korth: Das heißt zusammengefasst Sie haben es gesagt, es ist zwar nicht romantisch aber man sollte sich vor der Ehe genau Gedanken machen über einen Ehevertrag und gerade bei so großen Anschaffungen wie einer Immobilie, dass man sich da dann auch für den Fall der Fälle da schon mal absichert und da eine Lösung im Vorfeld schon findet, oder?

Christian Tobias Weiss Ja, unbedingt. Also was ich einleitend meinte, es ist eben, solange die Ehe funktioniert, also entweder vor der Eheschließung oder dann auch, wenn ich überlege, okay, wir brauchen da keinen Ehevertrag jetzt erwerben wir aber eine Immobilie, da muss ich ja sowieso zum Notar, ja, der Erwerb einer Immobilie erfordert ja sowieso die notarielle Form, das heißt, da kann ich dann ja auch gleich überlegen, okay, was mache ich dann eben mit: dieser Immobilie, mit einem etwaigen Darlehen bei Trennung und Scheidung und das sind halt alles noch Zeitpunkte wo man miteinander reden kann, besser. Falls wo man sich halt gut versteht und das macht es halt viel einfacher als wenn man dann ja bei trennung oder scheidung versucht noch lösungen zu finden weil das verhältnis halt echt teilweise katastrophal und wenn man dann eben nicht mehr miteinander sprechen kann dann ist es am ende zum nachteil beider ehegatten also dann werden einfach beide wahrscheinlich am ende finanzielle nachteile erleiden einfach weil man es Dann nicht mehr vernünftig besprechen konnte und man nicht mehr gemeinsam an einem Strang zieht sondern oftmals nur noch gegeneinander ist. Und das führt in der Regel bei beiden zu finanziellen Verlusten. Daniel Korth: Wer jetzt mehr über dieses Thema erfahren will, der schaut einfach unten in die Beschreibung Dort verlinke ich die Webseite von Rose und Partner. Sie haben ja da auch einige Artikel zu dem Thema. Bei Wohnen und Finanzieren haben wir auch einen sehr ausführlichen Artikel den verlinke ich auch unten in der Beschreibung. Und Herr Weiß ich danke Ihnen sehr herzlich für das interessante Gespräch und die ganzen Einblicke.

Christian Tobias Weiss Ja, vielen Dank für die Einladung Hat mich sehr: gefreut. Daniel Korth: Mich auch. Dankeschön.

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