"Hausverkauf innerhalb der Familie: So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke" - Interview mit Rechtsanwalt Helge Schubert
Shownotes
In dieser Episode sprechen Daniel Korth und der Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht Helge Schubert von der Kanzlei Rose & Partner über die zentralen Aspekte des Hausverkaufs innerhalb der Familie. Erfahren Sie, wie Sie durch kluge Entscheidungen nicht nur Streit, sondern auch hohe Steuern vermeiden können!
In dieser Episode erfahren Sie:
- Vorzüge des Familienverkaufs: Warum der Verkauf an Verwandte oft einfacher und weniger risikobehaftet ist als der Marktverkauf.
- Steuerliche Aspekte: Die Bedeutung von Grunderwerbsteuer und Schenkungssteuer beim Verkauf an Angehörige sowie Tipps zur Vermeidung unerwarteter Steuerlasten.
- Wertfestlegung: Wie der Kaufpreis festgelegt werden sollte, um steuerliche Nachteile zu verhindern, besonders bei sanierungsbedürftigen Immobilien.
- Rechtliche Absicherung: Wichtige Punkte, die im Notarvertrag festgehalten werden sollten, um künftige Konflikte zu vermeiden. Fehlerquellen: Häufige Fehler beim innerfamiliären Immobilienverkauf und wie man sie vermeidet.
Besondere Highlights:
Helge Schubert teilt praktische Tipps zur Minimierung von Streitigkeiten in der Familie und erklärt, wie emotionale Bindungen rechtlich festgehalten werden können.
Ein tiefgehender Blick auf die Unterschiede zwischen Schenkung und Verkauf sowie deren steuerliche Implikationen.
Hören Sie rein, um wertvolle Informationen zu erhalten, die Ihnen helfen, den Hausverkauf innerhalb der Familie erfolgreich zu gestalten!
Weiterführende Informationen
Transkript anzeigen
Helge Schubert: Streit in der Familie vernichtet Familienvermögen noch viel effektiver als die Steuer. Innerhalb der Familie habe ich keine Grunderwerbsteuer, wenn ich jetzt von Vater, Mutter an Kinder verkaufe oder an Enkelkinder. Die zwei Möglichkeiten gibt es und wenn sie jetzt sehr stark Sanierungsbedürftige Immobilien haben, dann führt auch häufig die Bewertung durch einen Verkehrswertbewerter zu einer niedrigeren Bewertung als die steuerliche Weil wenn ich zurückerben würde, dann müsste ich im Zweifel Erbschaftssteuer zahlen. Da habe ich auch nur 20.000 Euro Freibetrag. Also man muss auch mal darüber nachdenken, nicht alles im Leben läuft immer planmäßig.
Daniel Korth Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Fundament und Finanzen, dem Podcast vom Informationsportal Wohnen und Finanzieren. Mein Name ist Daniel Korth und in der heutigen Episode geht es um das Thema Hausverkauf in der Familie. Worauf sollte ich dabei unbedingt achten und welche Vor- und: Nachteile hat das Ganze? Über diese Themen spreche ich mit dem Rechtsanwalt Helge Schubert von der Kanzlei Rose & Partner. Bevor wir ins Gespräch einsteigen aber erstmal herzlich willkommen bei Fundament und Finanzen Herr Schubert. Schön, dass Sie da sind. Helge Schubert: Danke, Herr Korth. Freue Daniel Korth: mich. Die Leitung geht ja jetzt gar nicht so weit weg von Lübeck nach Hamburg. Das ist ja fast um die Ecke. Das ist jetzt so das erste konkrete Rechtsthema in diesem Immobilien-Podcast und Sie haben sich als Rechtsanwalt auf die Themen Vermögensnachfolgen, Steuergestaltung und Optimierung und Immobiliensteuerrecht fokussiert. Was sind denn die Themen, die am meisten in Ihrem Rechtsgebiet nachgefragt werden? Helge Schubert: Die Themen, die wir haben, wir sind also rein anlassbezogene Berater und wenn Familien Immobilienbestände haben oder auch eine größere Immobilien stellt sich immer die Frage sozusagen, wie vermeide ich Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer Und dann werden wir angesprochen, um eben optimale Übertragungswege auch die Absicherung der Elterngeneration zu gestalten.
Das ist so in dem Themengebiet wenn wir: uns jetzt im Bereich Immobilien und Vererben oder Verkaufen Verschenken oder Verkaufen bewegen Daniel Korth: Also das heißt, das Thema Hausverkauf in der Familie spielt in Ihrem Alltag auch eine große Rolle? Helge Schubert: Einfach generell eine erbschaftssteuerliche Planung macht. Wenn man manchmal sich anschaut was man an Vermögen aufgebaut hat, dann stellt man eben fest, oha, die Immobilienwerte haben doch erheblich an Wert gewonnen. Dann fragt man sich eben, kann ich Erbschaftssteuern vermeiden? Und will ich das vielleicht überhaupt?
Will ich jetzt schon übertragen oder warte ich auf meinen Todesfall? Und insofern ja auch dann muss natürlich geregelt sein, was passiert. Nichts ist schlimmer als ein ungeregelter Todesfall, weil das führt dann in der Regel oder gerne zu Streit in: der Familie und Streit in der Familie vernichtet Familienvermögen noch viel effektiver als die Steuer. Daniel Korth: Okay, das vertiefen wir ja gleich noch etwas weiter. Lassen wir uns erstmal über die konkreten Vorteile sprechen, die so ein Kauf des Elternhauses jetzt im Vergleich zu einem Kauf von Dritten bietet. Welche sind das denn? Helge Schubert: Der Vorteil ist jetzt im Wesentlichen dann darin dass ich Vertrauen zum Verkäufer habe. Das heißt, ich kann mir im Prinzip die Immobilienprüfung ersparen, weil in der Regel vertraut man sich in der Familie. Und böse Überraschungen wie jetzt irgendwie Hauchschwammen oder sonstige verschwiegene Mängel das haben wir nicht. Aus steuerlicher Sicht ... Ja, wenn es richtig gestaltet ist, ist es gleich. Außer, innerhalb der Familie habe ich keine Grunderwerbsteuer, wenn ich jetzt von Vater, Mutter an Kinder verkaufe oder an Enkelkinder Daniel Korth: Und Makler muss ich natürlich auch nicht einschalten. Helge Schubert: Und Makler auch nicht, ja. Daniel Korth: Aber
Helge Schubert wir haben sie: immer noch, also Grundbuch und Notar das bleibt. Daniel Korth: Okay und wie wird denn der Kaufpreis für das Elternhaus festgelegt um steuerliche Nachteile zu vermeiden? Also da sollte man ja auch darauf achten, dass es dann nicht zu günstig verkauft wird. Beispielsweise so eine größere Villa in Hamburg und die wird dann für deutlich unter dem Marktwert verkauft Helge Schubert: Ja das in der Tat In der Praxis kriegen wir immer auch gerne mal Anfragen nach einem Verkauf, an dem kein steuerlicher Berater involviert war. Und dann wird ein sehr niedriger Kaufpreis vereinbart. So, die Kaufpreise, ein Kaufvertrag wird den Steuerbehörden durch den Notar immer vorgelegt Angezeigt Und zwar bei der Grunderwerbsteuer Die leiten das aber teilweise auch an die Erbschaftssteuerstellen weiter, wenn sie feststellen, der Wert ist komisch. Daniel Korth: Und
Helge Schubert dann wird eben der Käufer angeschrieben, manchmal auch der Verkäufer,: dass hier bitte schön eine Wertermittlung vorzulegen ist, weil vermutet wird, dass das ein Nur teilentgeltlicher Verkauf ist. Also teilweise Verkauf teilweise Schenkung. Und wenn jetzt die Freibeträge schon vorher angesprochen waren oder die Immobilie tatsächlich so viel bezahlt So werthaltig ist, dass die Freibeträge überschritten werden, dann kommt es zu überraschender Steuerlast. Und nichts ist schlimmer, als wenn man überraschende Zahllasten hat. Denn woher soll man das so schnell nehmen? Da muss man gucken, ob man noch bei einem kompetenten Ansprechpartner da sind Sie ja dann gefragt, Kritik kriegen kann. Daniel Korth: Und wenn ich jetzt so einen Notarvertrag aufsetzen lasse was sind denn da die wichtigsten Punkte, die ich beachten sollte?
Helge Schubert Gut also wenn Sie jetzt im Verkauf Innerhalb der Familie sind, dann müssen Sie ja einmal schon mal unterscheiden, ist das eigentlich eine selbstgenutzte Immobilie oder: ist das eine vermietete Immobilie? Wenn die selbstgenutzt ist, dann muss ich auch bei einer Veräußerung innerhalb der Familie immer auf meine Absicherung achten weil wir haben auch schon Fälle erlebt, wo bis zum Verkauf man sich innerhalb der Familie ganz wunderbar verstanden hat und kaum Ist die Immobilie übertragen, das gibt es natürlich auch bei Schenkungen, verschlechtert sich das Verhältnis und Sie müssen immer Rechtsposition haben, egal wie hoch das Vertrauen ist. Das ist das Wichtigste und wenn Sie jetzt innerhalb der Familie eine fremdvermietete Immobilie verkaufen, dann ist wichtig darauf zu achten dass die Veräußerung dem Fremdvergleich standhält, Daniel Korth: weil
Helge Schubert sonst zum Beispiel die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung, was man mit so einem Verkauf eigentlich häufig machen möchte, da gibt es eine Immobilie die schon länger in Familienhand ist, da wurde Die wurde vermietet das heißt da wurde immer die abschreibung: gelten gemacht ja und manchmal sind das sogar schon über 50 jahre familien hat das heißt man kann gar keine abschreibung mehr geld machen und deswegen verkauft man da ja weil danach wird eine neue abschreibung bemessungsgrundlage afer bemessungsgrundlage ermittelt und dann kann ich wieder abschreiben wenn ich den fremdvergleich nicht ein halte ja dann ist diese wir nennen das afer step up ist der gefährdet Daniel Korth: Okay Und gibt es darüber hinaus denn noch andere spezielle steuerliche Regelungen, die beim Kauf des Elternhauses gelten Worauf sollte ich dann noch achten? Helge Schubert: Sie sollten noch darauf achten, dass wenn Sie verkaufen, Ja, dann wird ja häufig ein Verkäuferdarlehen vereinbart. Das heißt, ja, man vereinbart, liebes Kind, ich verkaufe dir meine Immobilien, ja, der Kaufpreis den musst du mir nicht sofort zahlen, ja sondern im Extremfall der ist zügungsfrei auf 20 Jahre. Ja, jetzt bin ich als Veräußerer schon 80 Jahre alt.
Das heißt,: ja, die Verkäufer Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass ich die Rückzahlung erlebe, ist gering. Und dann droht dass das Finanzamt von einer sogenannten verschleierten Schenkung ausgeht. Die sagt dann, das ist gar kein echter Verkauf, sondern das ist im Prinzip sowas ähnliches wie eine Schenkung. Und dann wird die Veräußerung so nicht anerkannt Daniel Korth: Das sind Helge Schubert: so rechtliche Daniel Korth: Rahmenbedingungen, auf die man achten muss. Okay, ich habe von Ihnen ein Video gesehen, da ging es um ein ähnliches Thema und da ging es auch um die Frage, was aus steuerlicher Sicht denn sinnvoller sei, jetzt die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken oder innerhalb der Familie zu verkaufen. Was ist denn sinnvoller? Das
Helge Schubert kommt immer auf den... Also erstens ist es natürlich super, dass Sie mein Video angeguckt haben oder unsere Videos. Das kann ich sowieso nur empfehlen. Und Sie müssen immer schauen, es gibt keinen in jedem Fall richtig, in jedem Fall falsch, sondern Sie müssen auf die individuellen: Gegebenheiten anschauen. Eine Veräußerung der Immobilie die kann... Völlig falsch sein, wenn ich jetzt Wertsteigerungen hatte und ich habe die erst noch nicht zehn Jahre lang im Privatvermögen. Ich habe die zum Beispiel im Rahmen einer Scheidung im Rahmen eines Zugewinnausgleichs übertragen bekommen. Ich habe zwar vorher auch da drin gewohnt und ich habe das mit meinem Ex-Ehegatten gehört, aber 50 Prozent mussten übertragen werden. Und das war dann mein Zugewinnausgleichsanspruch, der damit befriedigt worden ist. Dann habe ich angeschafft. Und ja, nach acht Jahren verkaufe ich an mein Kind und die letzten acht Jahre waren ja im Wesentlichen ganz gute Immobilienjahre Das heißt, im Zweifel gibt es ordentliche Wertsteigerungen und dann muss ich die versteuern Ja also das wäre zum Beispiel ein Riesenfehler.
Ja, es könnte richtig sein, die zu verkaufen Wenn nicht, wie gesagt, die schon lange in Familienhand, die Abschreibung ist schon komplett: ausgelaufen und damit sind meine steuerpflichtigen Einkünfte werden nicht mehr durch die Abschreibung gemindert und dann kann ich daraus einen ertragssteuerlichen Effekt ziehen. Generell muss man aus meiner Sicht sehen, eine Schenkung ist schon emotional was anderes Daniel Korth: Ja Helge Schubert: ich kann auch im Schenkungsvertrag aus meiner Sicht mehr Bindungswirkung erreichen und mehr Störfallvorsorge treffen. Also zum Beispiel ich schenke ja und dann schreibe ich da eben rein, wenn bei meinem Kind. Der Vollstrecker anklopft weil da ist irgendwas schiefgegangen. Da möchte jemand Forderungen vollstrecken. Und das Haus ist gefährdet, weil dann wird in so ein Haus erst eine Sicherheitsgrundschuld eingetragen und dann irgendwann eine Zwangsversteigerung beantragt. Dann kann ich zum Beispiel diese Schenkung rückgängig machen.
Das heißt, ich schütze Familienvermögen, indem ich in einem Übertragungsakt Vorsorge treffe. Oder aber: Ich verschenke es an mein Kind und leider stirbt mein Kind vor mir, ohne dass er eigene Kinder schon hat. Und dann kann ich auch zum Beispiel sagen, dann hole ich wieder zurück. Weil wenn ich zurück erben würde, dann müsste ich im Zweifel Erbschaftssteuer zahlen. Da habe ich auch nur 20.000 Euro Freibetrag. Also man muss auch mal darüber nachdenken, nicht alles im Leben... Läuft immer planmäßig. Daniel Korth: Deswegen Helge Schubert: bin ich zum Beispiel großer Freund eher der Schenkung ja, im Bewusstsein dass das ertragssteuerlich manchmal nicht die beste Variante ist. Daniel Korth: Okay, aber das heißt, man sollte sich da grundsätzlich auch immer Verstärkung aus anwaltlicher Richtung zu Rate holen damit man auf solche Sachen dann eben auch verstärkt achten kann.
Helge Schubert Das muss ich ja schon berufsbedingt sagen. Auf jeden Fall immer Beratung. Aber nein, es geht um größere Werte Dafür hat man lange gearbeitet hart gearbeitet oder man hat es: geerbt, dann hat jemand davor auch hart dafür gearbeitet. Und wenn man Vermögen aufgebaut hat, Daniel Korth: dann Helge Schubert: ist es immer sinnvoll... Und sich Gedanken darüber zu machen, wie sichere ich es ab, wie übertrage ich es in der Familie und vielleicht auch frühzeitig in der Familie zu übertragen um einfach Erbschaftssteuer zu vermeiden. Ich habe zum Beispiel gerade heute auf dem Tisch hier in Hamburg eine nette Immobilie. Ja, wir haben ja auch schnell in Hamburg natürlich mal höhere Immobilienwerte. Da hat jetzt die... Übertragene gesagt, das, was ich erlebt habe, nämlich dass ich geerbt habe und dann erstmal die Erbschaftssteuer finanzieren musste Und über viele Jahre nur für die Erbschaftssteuer erstmal wieder Darlehen abgetragen habe.
Das möchte ich vermeiden. Ich möchte gerne an meine Kinder jetzt schon übertragen. Und wie mache ich das? So, dass ich möglichst gut abgesichert bin. Bei größeren Vermögen machen wir manchmal: Familiengesellschaften wo das gebündelt wird. Und dann kann ich als Übertragener auch ganz viele Rechte behalten. Das heißt, ich habe ganz viel Einfluss noch. Ich muss mich nicht reinreden lassen von den Kindern. Aber die Substanz ist schon mal übergegangen. Ich kann auch die Erträge noch behalten, Niesbrustvorbehalt zum Beispiel. Also man kann wahnsinnig viel machen, wenn man sich Gedanken macht. Daniel Korth: Ja das sollte man generell bei seinem Vermögen machen. Jetzt habe ich dazu aber nochmal eine Frage. Was passiert denn, wenn die Eltern jetzt so eine laufende Finanzierung auf dem Haus noch haben und das verkaufen wollen? Worauf muss ich denn da achten? Helge Schubert: Da müssen wir natürlich prüfen. Grundsätzlich könnte die Vorfälligkeitsentschädigung greifen, weil hier wird verkauft.
Und ob die Bank jetzt nach Darlehensübernahme auf die Kinder zustimmt Oder das Weiterlaufen des Darlehens zustimmt wenn jetzt die Besicherung... Trotz Kauf bleibt, müssen sie klären ob sie nicht Vorfälligkeitsentschädigungen: auslösen aufgrund des Veräußerungsvorgangs, so wie sie, wenn sie ein Dritter auch veräußern. Das ist aus meiner Sicht bankabhängig und häufig sind Banken aus meiner Sicht durchaus sperrig. Das heißt, die haben ihr Schema, was sie anwenden und da können sie auch gute Argumente vorbringen. Das hilft nicht immer. Häufig ist es so wir machen es immer so und dann wird es auch so gemacht. Also vorher mit der Bank klären, was damit ist. Daniel Korth: Wir haben ja schon über den Kaufpreis für das Elternhaus gesprochen. Wie sieht es denn aus, wenn die Immobilie bewertet werden soll und sie ist beispielsweise sanierungsbedürftig Welche Rolle spielt denn da die Immobilienbewertung auch für den Kaufpreis dann am Ende? Helge Schubert: Also grundsätzlich beim Kaufpreis nur damit sie nicht in die Falle laufen, einen zu hohen Kaufpreis oder einen zu niedrigen vereinbart zu haben.
Ja, weil bei Verkaufen an Angehöriges fehlt es häufig an den gegensätzlichen: Interessen. Und deswegen stehen die ja auch so dann im Fokus. Dann können sie im Prinzip in zwei Wegen vorgehen. Man kann bei einer Veräußerung sagen, ich mache eine. Schenkung steuerliche, erbschaftsteuerliche Bewertung. Das Bewertungsgesetz gibt Verfahren vor, wie Immobilien bewertet werden müssen. Das ist zum Beispiel bei Wohnungen, Einfamilienhäusern das Vergleichswertverfahren. Wenn dann solche Vergleichswerte vorliegen, das ist in größeren Städten der Fall, auf dem Land manchmal nicht, dann gilt das Sachwertverfahren oder für vermietete Wohnimmobilien mit mehreren Einheiten gilt das Ertragswertverfahren, also komplexe Bewertungsverfahren die vom Grundsatz das Ziel haben, nah am Verkehrswert zu sein.
Jetzt sind die aber nicht so individuell Ja, deswegen kann man auch immer den Wert mit einem: Verkehrswertgutachten nachweisen. Da muss man sich nur vorher Gedanken machen, wie man da beauftragt. Ja, ich habe manchmal das Mandanten 6.000 Euro für ein Gutachten des Hausverwalters bezahlt haben. Das hat kein Bestand vom Finanzamt, sondern dann muss man schon einen richtigen Bewerter nehmen. Das muss entweder ein zertifizierter Immobiliengutachter sein oder aus einer Bewertungsstelle Die zwei Möglichkeiten gibt es. Und wenn Sie jetzt sehr stark sanierungsbedürftige Immobilien haben, dann führt auch häufig die Bewertung durch einen Verkehrswertbewerter zu einer niedrigeren Bewertung als die steuerliche. Daniel Korth: Okay, da gibt es ja ganz schön viel zu beachten. Helge Schubert: Ja, im Detail wird es immer komplex.
Daniel Korth Das stimmt. Wenn ich jetzt das Haus verkauft habe als Eltern, welche Optionen habe ich denn nach dem Verkauf des Hauses, ohne dass es mir jetzt womöglich negativ ausgelegt wird? Also beispielsweise,: wenn ich darin wohnen bleibe was habe ich denn da für rechtliche Möglichkeiten? Helge Schubert: Ja wenn Sie darin wohnen bleiben wollen, dann verkaufen Sie... Und eigentlich verabreden sie gleich ein Wohnrecht oder vor dem Verkauf wird ein Mietvertrag geschlossen oder während des Verkaufsvorgangs wird dann ein Mietvertrag geschlossen, der dann auch unkündbar ausgestaltet werden muss, damit ich einfach aus einer Rechtsposition, das hatte ich am Anfang einmal gesagt, Daniel Korth: aus Helge Schubert: einer Rechtsposition da auch wirklich wohnen bleiben kann und wenn ich verkaufe, Ja, und danach da ohne so eine Rechtsposition wohnen bleibe, ja, dann stellt mein Kind mir ja einen Vorteil zur Verfügung.
Ich darf nämlich kostenlos darin wohnen Ja, und das ist im Zweifel eine Schenkung Und das Kind an mich hat einen Freibetrag von 20.000 Euro alle zehn Jahre.: Das heißt, wir kommen dann aufgrund der kostenlosen Nutzung ganz schnell in die Schenkungssteuer. Das wollen wir nicht. Also insofern darauf achten wenn ich jetzt eine Selbstbewohnte verkaufe. Ansonsten ist es eher so, dass ich bei einem, wenn ich was Vermietetes verkaufe, dass ich darauf achte Dass das Darlehen eben auch fremdüblich ausgestaltet ist und dann kann ich im Zweifel dann aus den Darlehenstilgungen und Zinszahlungen leben und mich auch versorgen. Das Kind muss nur auch diese Raten aufbringen können.
Ja, also das heißt, auch da sollte man vorher vielleicht mal eine Liquiditätsberechnung machen. Wie sieht es aus? Ja, was für eine Miete kann ich erwarten? Was für Verpflichtungen treffen mich denn eigentlich als Käufer hinsichtlich zum Beispiel Sanierung? Ja, also auch wenn sie innerhalb der Familie verkaufen,: müssen sie inzwischen darauf achten dass sie Sanierungspflichten haben können. Ja, die Heizung in dem Gebäude ist über 30 Jahre alt. Dann müssen Sie eine neue Heizung einbauen. Die Dämmung ist nicht ausreichend. Das fängt schon bei Gebäuden Baujahr 2002 an. Das heißt, Sie müssen eben auch gucken, dass Sie manchmal zusätzliche Zahlungspflichten haben. Und auch hier wieder. Was Sie vorher wissen, können Sie einpreisen und können Sie auch bei der Finanzierung, vielleicht nehmen Sie ja auch einen Bankkredit auf, das können Sie mit einpreisen und nichts ist schlimmer als wenn man nachfinanzieren muss, weil einfach keine Liquidität da ist. Daniel Korth: Ja, das stimmt. Sie haben ja eben auch schon ein sehr anschauliches Beispiel gebracht. Was sind denn so häufigste Fehler aus Ihrem Alltag die bei so einem innerfamiliären Immobilienverkauf gemacht werden?
Helge Schubert Ja tatsächlich am häufigsten ist der Verkauf zu nicht realistischen Preisen und dann: überrascht werden von der Forderung des Finanzamtes, eben hier doch bitte schön Schenkungssteuer zu zahlen. Das ist das eine. Und das andere ist, ich kann das nicht oft genug betonen, wirklich egal wie hoch das Vertrauen ist. Ja, sorgen Sie dafür, dass das in rechtlich geordneten Bahnen ist und dass Sie abgesichert sind. Das sind aus meiner Sicht die beiden größten Faktoren. Was anderes würde mir jetzt gar nicht einfallen. Also rechtliche Absicherung, Kaufpreis Ordnungsnähe ist am Ende. Daniel Korth: Das reicht ja schon, aber das sind ja auch so Punkte. Das heißt, dann kommen die Mandanten dann erst zu Ihnen, nachdem das dann schon quasi beim Notar lag? Oder wann kommen sie dann zu Ihnen? Helge Schubert: In der idealen Welt kommen sie vor, Daniel Korth: weil Helge Schubert: Beratung kostet Geld.
Aus meiner Sicht ist das gut angelegtes Geld, weil man eben: Störfälle vermeidet. Daniel Korth: Und Helge Schubert: im Zweifel ja, nicht immer, ist unsere Beratung auch wirtschaftlich sinnvoll. Ist manchmal auch, dass der Notar noch, beim Notar liegt das und der Notar der schreibt ja immer rein, steuerlich wird nicht beraten und Dort kommt dann auch manchmal der Hinweis, bitte suchen Sie sich einen Steueranwalt und lassen Sie sich steuerlich zu dem Vorgang beraten. Viele Mandanten machen das dann auch. Und das Dritte ist natürlich das, was eigentlich ungünstig ist. Die Frage ist ja, was kann ich da noch retten? Und die Spielräume sind halt häufig gering. Sie können dann gucken, wie ist die Bewertung des Finanzamtes, da können Sie gucken. Sie können auch nicht einfach rückabwickeln. Daniel Korth: Es Helge Schubert: muss ja irgendwie einen Rechtsgrund haben.
Daniel Korth Das heißt, wenn ich das Ganze jetzt nochmal zusammenfasse, die wichtigsten Sachen sind einfach, sich: vorher damit auseinandersetzen, sich steuerrechtliche, anwaltliche Unterstützung holen und das Ganze sich genau überlegen Da man es sich rückabwickeln kann. Helge Schubert: Das ist immer so, ja, und natürlich, je höher die Werte desto dringender ist es ja nicht so, da haben wir natürlich manchmal so unsere Hamburger oder Großstädter Sicht, dass alle Immobilien furchtbar viel wert sind, das ist ja nicht der Fall, sondern natürlich reichen die Freibeträge aus, um das Vermögen insgesamt auf zwei Kinder zu überbringen, wenn wir jetzt...
Wenn zwei Eigentümer haben, Mutter und Vater und zwei Kinder, dann gibt es ja jeweils alle zehn Jahre einen Freibetrag von 400.000 Euro. Damit kann man natürlich schon auch eine Menge an Vermögen steuerfrei übertragen. Also insofern, manchmal ist die Steuern nicht... Das unbedingt das ganz: zentrale Element, sondern manchmal ist es auch, dass wirklich die rechtliche Absicherung wirklich gut funktioniert hat. Okay Daniel Korth: wer mehr dazu erfahren möchte, der schaut einfach in die Beschreibung. Ich verlinke dort auch die Videos von Herrn Schubert und habe auch noch einen Artikel von Wohnen und Finanzieren dort verlinkt Wir nehmen nochmal ein weiteres Video zum Thema Wohnen Vererben auf. Da gehen wir dann noch ein bisschen tiefer ins Detail. Aber jetzt danke ich Ihnen erstmal herzlich für die ganzen guten Informationen, Herr Schubert. Helge Schubert: Ja, und Vererben ist natürlich auch super spannend. Also unbedingt das Video gucken. Daniel Korth: Genau.
Neuer Kommentar